Prinzipien: “Bezahlbarer Wohnraum für alle!” und “Die Häuser denen, die drin wohnen!”
dafür sollen Immobilien dauerhaft dem Markt entzogen (“entprivatisiert”) werden und nur mehr zur fairen Bereitstellung von Wohnraum dienen
1992 aus der Freiburger Hausbesetzungs-Szene hervorgegangen
Verbund aus Vereinen und GmbHs nach einem Vorschlag vn Matthias Neuling in “Auf fremden Pfaden. Ein Leitfaden der Rechtsformen für selbstverwaltete Betriebe und Projekte”, Berlin 1985
pro Projekt ein Hausverein und eine Hausbesitz-GmbH
bundesweit der Mietshäuser-Syndikat-Verein und die Mietshäuser-Syndikat-GmbH
alle Hausvereine plus Einzelpersonen und Gruppen sind im Mietshäuser-Syndikat-Verein vertreten; Verein ist der einziger Gesellschafter der Mietshäuser-Syndikat-GmbH
alle Hausbesitz-GmbH haben den jeweiligen Hausverein und die Mietshäuser-Syndikat-GmbH als Gesellschafter
wichtige Entscheidungen über das Haus können nur mit beiden Stimmen beschlossen werden, die Mietshäuser-Syndikat-GmbH agiert als Kontrollinstanz; hausinternes, auch Miethöhe, regelt der Hausverein alleine; so wird Umwidmung oder Verkauf ausgeschlossen
Finanzierung der einzelnen Hausprojekte über das GmbH-Stammkapital (12.400 € + 12.600 € = 25.000 €), Bankkredite, Direktkredite sowie Kredite aus dem Solidarfonds
Solidarbeitrag der bestehenden Hausprojekte anfangs gering und steigt mit fortlaufender Kredittilgung an; die Mieten von Projekten von >30 Jahren sollenso zu ca. 80% dem Solidarfonds zugutekommen (nicht etwa Mietminderungen oder luxuriöser Ausstattung), was die Gründung neuer Projekte begünstigt
ähnliche Konzepte auch in Österreich, Niederlande, Frankreich
meist sind den Häusern Werkstätten, Gemeinschaftsküchen, Cafés, Vereinsräume,
Umsonst-Läden etc. angeschlossen
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So ein Konzept aus dem kapitalismus-kritischen Umfeld ließe sich auch auf Wissenschaft und Bildung übertragen, siese hierzu auch die Iversity-Session am Leipzig-Symposium. Der verfügbare Raum sollte zum Austauschen, Arbeiten, Lernen in verschiedenen Formen geeignet sein. Eine gewisse Gefahr besteht bei 'hybrider' Nutzung als Arbeits- und Wohnraum, wenn die Bereiche nicht klar getrennt werden, da dann die Bedürfnisse zu sehr auseinanderklaffen. Die jeweiligen Nutzungsbedingungen müssen innerhalb der betreibenden Gruppe verhandelt und klar definiert werden, wie dies auch bei anderen Commons üblich ist.